Ferienimmobilien: Was muss man beim Kauf beachten?
Der Traum von einer Ferienimmobilie kann schnell zum Albtraum werden, wenn bei ihrem Kauf wichtige Aspekte nicht beachtet werden. Nicht nur die Lage spielt eine entscheidende Rolle, sondern auch die Infrastruktur und die steuerlichen Bedingungen müssen gründlich unter die Lupe genommen werden.
Entscheidung aus dem Bauch heraus
„Bauchentscheidungen“ müssen nicht unbedingt schlechter sein wie Entscheidungen, die nach rationalen Überlegungen getroffen worden sind. Das belegen neuere Untersuchungen der Hirnforschung. Auch wer Ferienimmobilien kaufen will, wird sich zu einem guten Teil nach seinem Bauchgefühl richten. Das Objekt muss einem Interessenten auch vom Gefühl her „auf den ersten Blick“ gefallen. Schlecht beraten wäre er allerdings, wenn er vor den harten Fakten die Augen verschließen würde.
Umfassende Informationen sind notwendig
Wie bei jedem Immobilienkauf ist auch bei einer Ferienimmobilie eine gründliche Information über das Angebot notwendig. Aktuell und umfassend sind die Informationen im Internetangebot von immowelt.de. Wer eine Ferienimmobilien kaufen möchte, findet dort den besten Überblick.
Gründlich überlegen sollte sich der Kaufinteressent in welcher Region oder Stadt er sich ein Zweit-Zuhause zulegen möchte. Die Gegend müsste so attraktiv sein, dass die ganze Familie sich vorstellen kann, dort während der nächsten Jahre ihren Urlaub oder ihre Freizeit am Wochenende zu verbringen. Möchte man die Ferienimmobilie auch für Kurzurlaube oder am Wochende nutzen, sollte sie nicht zu weit vom Wohnsitz entfernt liegen damit die Anfahrt nicht allzu sehr zur Strapaze wird.
Infrastruktur und Umgebung sind wichtig
Wichtig für die Kaufentscheidung ist die Infrastruktur in der Umgebung der Immobilie: Welche Einkaufsmöglichkeiten gibt es, sind attraktive Freizeitangebote in erreichbarer Nähe? Wert sollte auch auf die Nachbarschaft gelegt werden. Rückfragen bei der Kommune geben Auskunft über geplante Änderungen in der Umgebung: Werden neue Straßen gebaut oder neue Baugebiete erschlossen, die die Ruhe stören könnten? Auch die Planung von überörtlichen Verkehrswegen sollten bei den zuständigen Straßenbauverwaltungen abgefragt werden um vor „bösen Überraschungen“ verschont zu bleiben.
Steuern und Objektverwaltung
Neben der eigentlichen Objektfinanzierung sind auch weitere Kosten zu berücksichtigen. Die Grunderwerbsteuer gehört ebenso dazu wie eventuelle Erschließungskosten, die von der Gemeinde für neu erschlossene Gebiete verlangt werden. Auch die Zweitwohnungssteuer ist ins Kalkül zu ziehen, die häufig für Ferienwohnungen anfällt.
Befindet sich die Immobilie in einer Wohnanlage sind auch die laufend anfallenden Kosten für die Objektverwaltung und die Erneuerungsrücklage in die finanziellen Überlegungen einzubeziehen.