Beim Hausbau: Darum ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung so wichtig
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) rät Bauherren dringend zum Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Damit sind Häuslebauer vor Schadenersatzansprüchen geschützt, die bei Unglücken rund um den Bau auf ihn zukommen können.
Mögliche Schadenersatzleistungen können die Existenz bedrohen
Auch andere Versicherungen wie eine Feuer-Rohbau- oder eine Bauleistungs-Versicherung können sinnvoll sein (mehr Informationen dazu finden Sie hier). Als wichtigste Absicherung nennen Experten aber immer wieder einen ausreichenden Schutz gegen die Bauherrenhaftpflicht.
Und dies aus gutem Grund: „Der Bauherr haftet für alle Schäden, die vom Bau und vom Grundstück ausgehen, sofern kein anderer verantwortlich ist. Dies kann existenzielle Folgen haben“, erklärt BdV-Sprecherin Bianca Boss. Besonders fatal sind die Konsequenzen, wenn Menschen verletzt und dadurch dauerhaft in ihrer Gesundheit geschädigt werden. Deshalb sollte laut BdV jeder Bauherr eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen und zwar möglichst bereits vor dem Beginn der Arbeiten. Bianca Boss: „Mitversichert ist auch die Haftpflicht aus dem Besitz des Grundstückes. Die Versicherung sollte deshalb bereits beim Grundstückskauf abgeschlossen werden – mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro.“
Der Bauherr haftet auch für Schäden auf dem Grundstück
Die Deckungssumme ist – neben dem Baupreis – maßgeblich für die Höhe der zu zahlenden Versicherungsbeiträge. Dennoch sollten Bauherren hier nicht am falschen Ende sparen, denn nur mit einer ausreichend hohen Deckungssumme ist man tatsächlich auch bei größeren Unglücken abgesichert.
In der Regel hat die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine Laufzeit von zwei Jahren oder endet mit der Fertigstellung des Baus. Für den Fall, dass ein Grundstück voraussichtlich noch einige Zeit brachliegen wird, bevor die Bauarbeiten beginnen (etwa nach einem Erbe), raten Experten dazu, zumindest schon einmal eine Grundstückshaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Grund: Für Schäden, die Dritte sich auf dem Grundstück zuziehen, haftet ebenfalls der Eigentümer, wenn das Areal nicht korrekt abgesichert wurde.
Auch nach dem Ablauf der zweijährigen Bauherrenhaftpflichtversicherung kann eine Grundstückshaftpflichtversicherung noch sinnvoll sein, etwa, wenn Teile des Grundstücks unbebaut bleiben oder weitere Gebäude erst später errichtet werden sollen. In jedem Fall sollten Bauherren sich rechtzeitig vor Baubeginn mit einem Fachmann für Bauversicherungen beraten.
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