Ameisen in der Wohnung: Meist kein Grund für Mietminderung
Berlin – Treten Ameisen in der Wohnung auf, mag das für die betroffenen Mieter lästig sein. Zu einer Mietminderung berechtigt dies jedoch meistens nicht. Darauf weist der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland hin.
Eine Mietminderung kommt nur dann in Betracht, wenn Ameisen in größerer Zahl auftreten und hierdurch die Möglichkeit zur Nutzung der Wohnung erheblich eingeschränkt wird. Zudem darf der Mieter den Ameisenbefall nicht selbst verschuldet haben.
Muss der Vermieter die Ameisenplage beseitigen, hat er die Kosten hierfür selber zu tragen. Nur wenn eine Ungezieferbekämpfung regelmäßig erfolgen muss, können die Kosten dafür über die Betriebskostenabrechnungen auf die Mieter umgelegt werden.
Fotocredits: Ulrich Perrey
(dpa/tmn)