Räumungsklage. Letzter Ausweg des Vermieters.
Räumungsklagen sind wirklich ärgerlich. Besonders für die Vermieter. Oft müssen sie monatelang auf ihr Geld warten ohne das etwas geschieht. Letzter Ausweg: Räumungsklage. Was kann man als Vermieter tun?
Eine Immobilie als Altersvorsorge zu besitzen ist sehr beliebt. Doch um beispielsweise Mietnomaden vorzubeugen können Vermieter Mietvertragsänderungen vornehmen. Das bedeutet sie können die Nebenkosten, darunter auch die Stromkosten, in den Mietzins mit einschließen. Damit sichert sich der Vermieter das Recht, den nicht zahlenden Mietern den Strom zu entziehen. Zieht der Nomade dann nicht aus hilft nur die Räumungsklage.
Fakten zur Räumungsklage
Eine Räumungsklage kann sich über ein Jahr lang hinziehen und dem Vermieter entstehen dabei Kosten in Höhe von ca. 4000-5000 Euro. Als Vermieter hat man Rechte. Deshalb ist es besonders schlimm für den Vermieter wenn seine Mieter Mietnomaden sind. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Mieter mit dem gemieteten Objekt nicht sachlich genug umgehen dann dürfen Sie die Wohnung, nachdem Sie es angekündigt haben, zweimal im Jahr betreten. Um unseriöse Mieter schnell loszuwerden hilft jedoch meist nur die Räumungsklage. Dann läuft jegliche Kommunikation über einen Anwalt. Dieser ist die letzte Chance des Vermieters sein Geld jemals wieder zu sehen.
Vorgehensweise
Zunächst muss die Wohnung fristgerecht bzw. fristlos gekündigt werden. Setzen Sie eine Räumungsfrist, insbesondere wenn Sie Ihrem Mieter fristlos gekündigt haben. Erfolgt der Auszug nicht zum gesetzten Datum beginnt die Räumungsklage. Die Zuständigkeit einer Räumungsklage liegt beim Amtsgericht. Wenn es sich jedoch um Geschäftsräume handelt dann ist das Landgericht dafür zuständig, jedoch erst wenn der Streitwert über 5000 Euro liegt. So wird für viele die Mitwohnung zur Schuldenfalle und eine Räumungsklage steht bevor.