Hausordnung. Regeln für alle Mieter für ein friedliches Miteinander.

admin
von admin Juli 13, 2009 15:01

Die Hausordnung. Für die Mieter manchmal etwas lästig doch für den Vermieter ein Muss. Die Hauordnung schützt das Mieteigentum und sorgt für klare Regeln im Umgang mit der Mietwohnung. Deshalb sollte ein Vermieter auf gar keinen Fall auf eine Hausordnung verzichten.

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in einer Mietwohnung bzw. in einer Hausgemeinschaft. Der Vermieter hat dabei im Mietvertrag festzulegen was erwünscht und was unerwünscht ist. Verbindlich wird die Hausordnung allerdings nur dann wenn auch der Mieter unterschrieben hat. Mittlerweile gibt es im Internet schon viele Vordrucke. So könnte Ihre Hausordnung aussehen.


Wichtige Punkte der Hausordnung

Es gibt Punkte die in jedem Fall in eine Hausordnung gehören und es gibt individuelle Punkte, die vom Vermieter ergänzt werden können. Doch in Ihrer Hausordnung sollte folgen Punkte berücksichtigt werden:
Allgemeine Verhaltensregeln, Schließung der Fenster, Treppenhausreinigung, Umlage der Reinigungskosten, Haustierhaltung, Hausflur und Kellerordnung, sowie Regelungen den Müll betreffend, Flurbeleuchtung und Pflichthinweise bezüglich eventuell vorhandener Gefahrenquellen. Darüber hinaus sollte es Regelungen zum Wasser, zu Abflüssen sowie zur Benutzung der Waschküche geben. Danach kann der Vermieter sonstige Regelungen festlegen. Halten Sie die Regeln  zum Wiederholten Male nicht ein droht Ihnen eine Räumungsklage.

Wissenswertes über die Hausordnung

Da in den meisten Fällen die Hausordnung bereits ein Bestandteil des Mietvertrages ist, hat der Vermieter nicht das Recht dazu diese einseitig zu verändern. Dazu benötigt er das Einverständnis seiner Mieter. Ist die umgekehrte Situation der Fall, so kann der Vermieter einseitige Veränderungen an der Hausordnung vornehmen. Welche Streitigkeiten das Thema Hausordnung ans Tageslicht befördern kann man auch bei der Sueddeutschen nachlesen.

In einer solchen Hausordnung dürfen aber keine zusätzlichen, im Mietvertrag nicht genannten, Pflichten für die Mieter stehen. Steht im Mietvertrag nichts davon, dass die Mieter das Treppenhaus reinigen müssen, kann eine solche Regelung nicht, in einer nachträglich vom Vermieter erlassenen Hausordnung, gegen den Willen der Mieter getroffen werden. Aber nicht nur Mietwohnungen haben eine Hausordnung. Auch in vielen Schrebergärten gibt es eine Hausordnung.

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von admin Juli 13, 2009 15:01