Baugenehmigung
In Deutschland darf auf dem eigenen Grundstück nicht einfach nach Belieben gebaut oder eine Veränderung durchgeführt werden. Hier muss für Errichtungen, Änderungen und Nutzungsänderungen immer zuerst eine Genehmigung beim Bauamt eingeholte werden. Soweit das bauliche Vorhaben jedoch keine Vorschriften verletzt, hat der Bauherr ein Recht darauf, den Bau genehmigt zu bekommen.
Nach dem Einreichen der Baugenehmigung wird auf dem Amt innerhalb von 10 Tagen geprüft, ob alles vollständig ist. Auch die Nachbarn haben beim geplanten Bau mitzureden, was jedoch in den meisten Fällen keine größeren Probleme aufwirft. Sie haben jedoch die Möglichkeit innerhalb von 2 Wochen Einwände gegen das Bauvorhaben vorzubringen. Gibt es keine Einwände und liegen alle benötigten Unterlagen vor, hält sich die Dauer bis zur Genehmigung in Grenzen, kann jedoch von Fall zu Fall variieren.
Teilweise müssen in den Plänen auch leichte Veränderungen durchgeführt werden, dann kann man sie jedoch erneut einreichen und auf eine Baugenehmigung hoffen. Zu beachten ist auch, dass nicht jedes Grundstück bebaut werden darf, sondern nur solche, für die ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan vorliegt. Baugenehmigungen werden bei Häusern und Garagen meistens vom planenden Architekten beim Bauamt eingereicht, da dieser mit den Vorschriften und Gesetzten vertraut sein sollte.
Ist die Genehmigung durch, erhält man den Baufreigabeschein, den sogenannten „Roten Punkt“ der sichtbar an der Baustelle angebracht werden muss. Eine Baugenehmigung verfällt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren mit dem Bau begonnen wird, oder er für die Dauer von 3 Jahren unterbrochen wird. Meiner Meinung nach ist es sinnvoll, Bauten genehmigen zu lassen, da dies eine Verunstaltung der Landschaft und eine Gefährdung durch unsachgemäße Bebauung zumindest teilweise verhindert.