Energiepass für Eigenheime
Ab dem 1.Juli 2008 gilt in Deutschland die Vorlage eines Energiepasses beim Verkauf eines Wohnhauses oder einer Wohnung, beziehungsweise bei Vermietung des Hauses oder einer Wohnung als rechtlich verpflichtend. Wohnt man selbst in dem Haus oder der Wohnung benötigt man keinen Energiepass.
Es existieren zwei Varianten: Der bedarfsorientierte und der verbrauchsorientierte Ausweis. Beim bedarfsorientierten Ausweis wird der tatsächliche Zustand der Immobilie beurteilt, sprich: Wie gut ist die Dämmung des Hauses oder welche Materialien wurden dafür verwendet. Beim verbrauchsorientierten Ausweis werden die realen Energieverbrauchsdaten der vergangen Jahre zugrunde gelegt und miteinander verglichen.
Somit dürften die Kosten für einen verbrauchsorientierten Energiepass günstiger ausfallen als bei einem bedarfsorientierten Ausweis. Allerdings wird die erste Variante mehr über den tatsächlichen Zustand des Hauses aussagen und somit wesentlich informativer für beide Seiten sein. Die Energiepässe können von Schornsteinfegern, Ingenieure, Ingenieurbüros oder Handwerkern ausgestellt werden.
Der Energiepass kann außerdem auch der eigenen Kontrolle des Hauses oder der Wohnung dienen. Eine freiwillige Bestandsaufnahme des Energieverbrauches und somit der Qualität des Hauses oder der Wohnung können finanzielle Vorteile bringen, indem Energiesparpotenzial aufgezeigt werden kann. Insofern halte ich den Energiepass für eine gute Sache.