Miete, Nachbarn und die Ruhestörung
Jeder hat sich schon mal über seinen Nachbarn geärgert. Die Party, das laute Mitsingen oder die nächtliche Hygiene. In Großstädten muss man so einiges über sich ergehen lassen.
Doch was ist erlaubt und was nicht. Generell gilt, dass die Ruhezeiten von 22 Uhr bis 7 Uhr sind. Hier ist ein gewisses Leisetreten angesagt. Darüber hinaus gibt es die Mittagsruhe, die mit regionalem Unterschied zwischen 12 und 15 Uhr liegt. In diesen Ruhestunden sollten Lärmbelastungen wie zum Beispiel auch Garten- und Bauarbeiten vermieden werden.
Wer über den Lärmschutzregeln steht, sind die Kinder. Sie dürfen lärmen und schreien und dagegen kann man selbst in der Mittagspause nichts machen. Das nächtliche Duschen ist ebenfalls erlaubt, auch wenn der Nachbar dies gar nicht leiden kann. Manche Menschen arbeiten eben zu anderen Zeiten, als der Normal – Arbeitnehmer und diesen muss auch die Möglichkeit gegeben werden, der eigenen Hygiene jederzeit nachzukommen.
Jeder hat auch das Recht auf eine Party, sei es zum Geburtstag oder zu einem anderen Anlass. Aber das beeinträchtigt nicht die Rechte der Nachbarn. Denn ein Recht auf Lärm besteht grundsätzlich nicht.
Wenn man sich allerdings belästigt fühlt, macht es sich immer gut, wenn man zuerst den Lärmenden bittet Rücksicht zu nehmen. Sollte das nichts helfen, kann man sich zunächst an den Vermieter wenden und erst, wenn all das keine Lösung mit sich bringt, sollte man sich an die Polizei wenden.
Auf gute Nachbarschaft!