Fernwärme für das eigene Haus – Duldungspflicht
Manches muss man einfach ertragen. In diesem Fall den Einbau der Fernwärme. Eine Mieterin wehrte sich dagegen und verlor vor Gericht.
In einem Mehrfamilienhaus in Berlin hatte die Eigentümerin die energiearme Fernwärme installieren lassen, denn bis zu diesem Zeitpunkt wurde das Haus durch eine Gasetagenheizung gewärmt, die im Verbrauch etwas teuer ist.
Auch wenn die Baustelle nervt, wenn man damit Energie sparen kann, muss man den Einbau dulden.
Doch die Bauarbeiten waren der Mieterin wohl etwas zu viel und so verklagte sie die Vermieterin auf Unterlassung. Die Klage ging bis zum Bundesgerichtshof und dort wurde der Vermieterin Recht gegeben.
Die Mieter müssen dies dulden, da damit Energie gespart werden kann. Dabei ist der Energieverbrauch der Vermieterin relevant, nicht was letztlich beim Mieter an Einsparungen ankommt. Und dies, so die Richter, sei bei der sparsameren Kraft-Wärme-Kopplung der Fall.
Dabei sind die Mieter aber nicht völlig schutzlos. Gäbe es unzumutbare Härten für den Mieter, wie eine dramatische Erhöhung der Miete oder der Nebenkosten, so hätte der Schutz des Mieters Vorrang.
Das Urteil des BGH hat das Aktenzeichen: VIII ZR 275/07.