Reinigung des Treppenhauses ist Aufgabe des Vermieters

admin
von admin Dezember 11, 2018 16:50

Reinigung des Treppenhauses ist Aufgabe des Vermieters

München – Die Reinigung des Treppenhauses ist eigentlich Aufgabe des Vermieters. Darauf macht der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) aufmerksam.

Vermieter können aber ein Unternehmen oder den Hausmeister mit der Reinigung beauftragen und die Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Das muss aber im Mietvertrag oder der Hausordnung, auf die der Mietvertrag verweist, geregelt sein. Festgelegt werden kann auch, dass die Bewohner das Treppenhaus reinigen.

Wichtig: Ob der Mieter putzt oder jemand dafür bezahlt wird, muss vor dem Einzug klar sein. Eine nachträgliche Verpflichtung des Mieters hat das Landgericht Wuppertal untersagt (Az.: 9 S 245/12). Auch eine eigenmächtige Beauftragung einer Reinigungsfirma durch den Vermieter kann dazu führen, dass die Mieter die Kosten nicht tragen müssen, entschied das Amtsgericht Magdeburg (Az.: 12 C 66/02).

Ist ausdrücklich geregelt, dass der Mieter putzen muss, kann der Vermieter festlegen, wie oft und wie gründlich geputzt werden muss. Zu welcher Uhrzeit oder welchem Wochentag gesäubert wird, bleibt aber dem Mieter überlassen.

Ist die Häufigkeit im Mietvertrag nicht geregelt, so ist nach Ansicht des Landgerichts Berlin eine Reinigung pro Woche ausreichend (Az.: 67 S 239/06). Führen aber Schnee und Regen zu einer stärkeren Verschmutzung, muss unter Umständen auch mal öfter geputzt werden.

Fotocredits: Jens Kalaene
(dpa/tmn)

admin
von admin Dezember 11, 2018 16:50