Tiefgarage erhöht nicht automatisch den Wohnwert

admin
von admin April 18, 2019 15:08

Tiefgarage erhöht nicht automatisch den Wohnwert

Berlin – Keine Frage: Ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe zur Wohnung ist für Mieter bequem. Doch gilt eine Tiefgarage unter dem Wohnhaus deshalb automatisch als Merkmal für einen erhöhten Wohnwert und rechtfertigt damit eine Mieterhöhung? Nein, befand das Landgericht Berlin.

Solange für die Nutzung eines Stellplatzes ein eigenständiger Mietvertrag abgeschlossen werden muss, kann das bloße Vorhandensein der Tiefgarage nicht als Begründung für eine Mieterhöhung herangezogen werden.

Denn in diesem Fall werde ein Stellplatz nicht «vom Vermieter zur Verfügung gestellt». Denn der Zugang zur Tiefgarage sei nicht für alle offen, sondern mit einer Schranke versperrt (Az.: 66 S 153/18). Über den Fall berichtet die Zeitschrift «Das Grundeigentum» (Nr. 7/2019) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin.

Fotocredits: Arno Burgi
(dpa/tmn)

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von admin April 18, 2019 15:08