Wann Mieter Planschbecken aufstellen dürfen
Berlin – Mieter, die den Garten zur alleinigen Nutzung mitgemietet haben, dürfen dort für ihre Kinder bei sommerlicher Hitze ein Gummi-Planschbecken aufstellen. Die Zustimmung des Vermieters brauchen sie dafür nicht. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Ein in den Boden eingelassener Pool hingegen ist eine bauliche Maßnahme, die nur mit Erlaubnis des Vermieters möglich ist. Ob ein großer Aufstellpool noch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt, hängt vom Einzelfall ab. Hier empfiehlt sich daher die Rücksprache mit dem Vermieter.
Was bei gemeinschaftlichen Grünflächen in einem Mehrfamilienhaus zulässig ist, kann in der Hausordnung beziehungsweise der Nutzungsregelung für den Garten festgehalten sein. Wenn dort keine Regeln zu Planschbecken zu finden sind, sollten Mieter im Zweifel den Vermieter um Erlaubnis fragen.
Aber auch mit einer Vermietererlaubnis müssen sie immer Rücksicht auf die übrigen Mieter nehmen, so dass diese den gemeinsamen Garten auch noch nutzen können.
Fotocredits: Arno Burgi
(dpa/tmn)