Wohnungsübergabe mit Zeugen und Protokoll

admin
von admin Juli 26, 2019 12:23

Wohnungsübergabe mit Zeugen und Protokoll

München – Mieter sollten bei der Übergabe der Wohnung einen Zeugen mitnehmen und ein Protokoll anfertigen. Darin müssen sie den Zustand der Wohnung zu Beginn, aber auch am Ende des Mietverhältnisses genau festhalten.

So sind Mieter rechtlich auf der sicheren Seite, informiert der Mieterverein München. Denn dann können Vermieter die Bewohner später nicht für Schäden verantwortlich machen, die Mieter nicht verursacht haben. Beim Auszug sollte man im Protokoll alles festhalten – sogar den Hinweis, dass keine weiteren Schäden seit Mietbeginn hinzugekommen sind.

Fotocredits: Jens Schierenbeck
(dpa/tmn)

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von admin Juli 26, 2019 12:23