Schimmel im Kinderzimmer ist Kündigungsgrund
Bielefeld/Berlin – Schimmel im Kinderzimmer kann für Mieter ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht Bielefeld hervor. Darüber berichtet die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Gibt der Vermieter an, der Schimmel sei durch den Mieter verursacht worden, muss er dies beweisen.
Im verhandelten Fall hatten Mieter wegen Feuchtigkeit und Schimmel im Kinderzimmer fristlos gekündigt. Nach Ansicht des Gerichts zu
Recht, denn die Situation sei für die
Gesundheit des Kleinkinds der Familie nicht tragbar gewesen (Az.: 415 C 56/18).
Ein Sachverständiger konnte nicht zeigen, dass die Mieter für die feuchten Wände verantwortlich waren. Stattdessen ergaben seine Gutachten nach Angaben des DAV, dass die Feuchtigkeit zumindest auch eine Folge baulicher Mängel war. Die Mieter durften deshalb vor dem normalen Ende ihres Mietvertrages kündigen.
Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)