Immobilien am Gardasee – Eine sichere Anlage

admin
von admin Juli 22, 2010 13:04

Immobilien gibt es unzählige am Gardasee – Kein Wunder, denn die Gegend ist als eine der schönsten Gebiete Italiens bekannt – Ein echtes Urlaubsparadies eben. Entsprechend fallen auch die Preise für Wohnungen und Anwesen aus, denn wer an den Gardasee zieht, begibt sich in gut betuchte Kreise.

Das Gebiet um den Gardasee bietet eine spektakuläre Naturkulisse, von der sich schon Johann Wolfgang von Goethe begeistern liess, und die ihn immer wieder inspirierte. Heute reissen sich die Interessenten um die begehrten Immobilien, was oftmals hochpreisige Konsequenzen begünstigt. Speziell im Luxussegment hat der Gardasee viel zu bieten, hier werden selbst die ausgefallensten Wünsche erfüllt. Wer sich für ein Objekt in der Region des Lago di Garda interessiert, sollte aber einige Dinge beachten, bevor er einen verbindlichen Vertrag unterzeichnet.

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Immobilien am Gardasee – Die Formalitäten

Für den Abschluss eines vorteilhaften Vertrages empfiehlt es sich, die Dienste einer professionellen Immobilienagentur in Anspruch zu nehmen. Diese betreuen ihre Kunden von der Besichtigung bis zur Ausarbeitung des Kauf- oder Mietvertrag.

In Italien ist es üblich, vor der eigentlichen Vertragsvereinbarung einen Vorvertrag abzuschliessen. Wenn dieser nicht eingehalten wird, kommt es zu beträchtlichen Sanktionen, wie zum Beispiel Geldstrafen. Wenn etwa der Hauptvertrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeschlossen wird und bis zu diesem Zeitpunkt auch der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, verfällt die gesamte Anzahlung des Käufers. Allerdings steht dem Käufer im Falle eines Vertragsbruchs des Verkäufers ein Anspruch auf Rückerstattung der doppelten Anzahlung zu.

Immobilien am Gardasee – Steuerliche Regelungen

Beim Kauf einer italienischen Immobilie ist zu beachten, dass bei einer Nutzung als Zweitwohnsitz eine Steuerbelastung durch Register-, Hypotheken- und Katastersteuer von insgesamt 10% des beurkundeten Kaufpreises anfällt. Als Grundlage für diese Erhebung gilt seit 2006 der Katasterwert der Immobilie, also jener Wert, der beim Katasteramt eingetragen ist.

Des Weiteren ist der Käufer bereits im selben Moment der Eigentümer des Objekts, wenn er die Unterschrift unter den Vertrag für den Hauskauf gesetzt hat, und die gesamte Summe bezahlt wurde, und nicht erst bei der Eintragung in das Grundbuch.

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von admin Juli 22, 2010 13:04