Haustiere erlaubt, in der neuen Wohnung?

admin
von admin April 24, 2012 15:16

Jeder Haustierbesitzer, der vor einem Umzug steht, wird sich diese Frage schon mindestens einmal gestellt haben: Darf ich meine Lieblinge mit in die neue Wohnung nehmen? Diese Frage lässt sich eigentlich recht einfach klären, hat aber schon oft für große Missverständnisse und Ärger gesorgt. Deshalb gibt es einige Dinge zu beachten.

Dürfen meine Tiere mit in die neue Wohnung?

Wer eine neue Wohnung sucht, sollte einmal auf der Homepage http://www.der-immo-tip.de/ vorbei schauen. Dort gibt es eine große Auswahl an Wohnungen, immer auf dem neuesten Stand. Außerdem kann man dort auch ein eigenes Gesuch einstellen. Sie haben Haustiere und möchten diese auch in Ihr neues Zuhause mitnehmen? Sprechen Sie Ihren potenziellen neuen Vermieter gleich beim ersten Kontakt darauf an. Viele Vermieter verbieten Tierhaltung grundsätzlich, aber trotzdem kann ein Verhandlungsversuch gestartet werden. Versuchen Sie den Vermieter von den Vorteilen Ihres Tieres zu überzeugen. Bringen Sie gute Argumente wie beispielsweise: „Mein Hund bellt kaum und ist stubenrein“, oder: „Meine Katze ist sehr gut erzogen und beschädigt sicher nichts“. Diese Argumente müssen aber unbedingt der Wahrheit entsprechen, denn Sie müssen immer damit rechnen, dass Ihr Vermieter diesen nachgeht und sie überprüft.

Was viele nicht wissen: Kleintiere dürfen generell und ohne Ausnahme auch ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden. Klauseln im Mietvertrag, die dies verbieten sind somit unwirksam. Dazu kam der Bundesgerichtshof in einem Urteil vor einigen Jahren. Doch welche Tiere sind Kleintiere? Wer jetzt denkt: „Ach, mein Hund ist so klein, der zählt sicher zu den Kleintieren“, der irrt. Denn rechtlich gesehen sind Kleintiere alle Tiere, die im Käfig gehalten werden und sich nicht frei in der Wohnung bewegen können. Dazu zählen beispielsweise Hasen, Meerschweinchen, Mäuse, also alle Nagetiere, genauso wie Fische, Vögel und Reptilien. All diese Tiere können bedenkenlos auch ohne Erlaubnis seitens des Vermieters mit in die neue Bleibe genommen werden.

Informieren Sie sich also unbedingt vor einem Umzug über Ihre Rechte und sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihrem Vermieter, um ein gutes Verhältnis in der Mietzeit gewährleisten zu können.

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von admin April 24, 2012 15:16