Renovierungskosten in der Mietwohnung: Wer muss sie zahlen?

admin
von admin Mai 13, 2011 11:22

Müssen Renovierungskosten in der Mietwohnung vom Mieter selbst oder doch vom Vermieter gezahlt werden? Diese Frage stellen sich Viele schon während der Wohnungsbesichtigung, Andere erst kurz vor dem Auszug. Ein paar Antworten haben wir im Folgenden zusammengetragen.

Wenn Renovierungskosten in der Mietwohnung anfallen, wer muss sie dann zahlen? Der Mieter oder doch der Vermieter? Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht, denn jeder Sachverhalt benötigt eine eigene Prüfung. Es gibt unterschiedliche Regelungen zum Thema Renovierung beim Einzug, während der Wohndauer und beim Auszug des Mieters. Im Zweifelsfall sollte also im Vorfeld bereits Rat bei einem Fachmann für Mietrecht bezüglich der individuellen Sachlage eingeholt werden.

Renovierung beim Einzug und während der Nutzungsdauer

Elementare Mängel, die beim Einzug festgestellt werden – wie etwa kaputte Fensterrahmen oder Fehler in den sanitären Anlagen – muss in jedem Fall der Vermieter auf seine Kosten beheben lassen. Was sogenannte Schönheitsreparaturen angeht, müssen Sie sich mit Ihrem Vermieter einigen. Wichtig: sprechen Sie eventuelle Regelungen mit dem Vermieter immer im Voraus ab. Im Nachhinein lassen sich die wenigsten darauf ein, angefallene Kosten zu erstatten.

Oftmals kann man sich aber gütlich einigen und den Vermieter zum Beispiel dazu bewegen, dass er die Materialkosten übernimmt, wenn man die Renovierung in Eigenarbeit durchführt. Sprechen Sie also mit Ihrem Vermieter und legen Sie die Vereinbarung schriftlich fest. Im Zweifelsfall sollten Sie auch bestehende Vertragsklauseln prüfen lassen, oftmals ist ihre Formulierung nämlich rechtswidrig und damit ungültig.

In der Regel sieht ein Mietvertrag vor, dass die Wohnung beim Auszug in dem Zustand übergeben werden muss, in dem sie sich beim Einzug der Mieter befand. Dafür gibt es meist Klauseln, die eine regelmäßige Durchführung von Schönheitsreparaturen im Abstand von 5 Jahren (manchmal auch weniger) vorsieht. Nach dem Bundesgesetzbuch ist ein Mieter in der Tat verpflichtet, die Wohnung in einem geeigneten Zustand zu halten. Kosten und Arbeitsaufwand sind demnach Sache des Mieters, jedoch nur, wenn die Renovierung tatsächlich nötig ist. Zwangsweise darf ein Vermieter keine unnötigen Reparaturen veranlassen.

Renovierung beim Auszug

Andere Klauseln sehen eine Endrenovierung auf Kosten des Mieters vor, wobei die Rechte der Mieter hier in den letzten Jahren gestärkt wurden. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass eine Klausel, die eine Endrenovierung auf Kosten des Mieters vorsieht, dann ungültig ist, wenn sie unabhängig von vorher durchgeführten Renovierungsmaßnahmen festgelegt ist.

Wenn der Mieter also laut Vertrag nicht verpflichtet ist, regelmäßig Schönheitsreparaturen in der Wohnung durchzuführen, oder der Mietvertrag eine Endrenovierung ansetzt, auch wenn sie wegen bereits früher durchgeführten Renovierungen überhaupt nicht notwendig ist, dann ist die Klausel ungültig. Nur wenn sie die während der Miete durchgeführten Renovierungen angemessen berücksichtigt, ist die Endrenovierungsklausel wirksam.

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von admin Mai 13, 2011 11:22