Schneedienst im Winter: Wer muss was zahlen?

admin
von admin Februar 14, 2012 10:08

Wenn der Schnee im Winter meterhoch steht und durch einen Dienst geräumt werden muss, geht es auch um Kosten: Wer für diese aufkommt, soll hier geklärt werden.

Wenn der Schnee im Winter vor der Haustür entfernt werden muss und das Passieren sehr gefährlich wird, ist es unerlässlich, den Schneedienst zu beauftragen. Dabei fragen sich Mieter oft zu Recht, wer für die Kosten aufkommen muss und welchen Anteil sie bei diesem Betrag tragen müssen. Verantwortlich ist in diesem Falle der Hauseigentümer, denn er muss dafür sorgen, dass Wege gestreut sind und Schnee und Eis entfernt werden. Es ist jedoch für ihn möglich, die Kosten für den Schneedienst laut Mietrecht auf seine Mieter umzulegen.

Im Mietvertrag stehen die Details zum Schneedienst

Wer nicht genau weiß, wie die Regelung im individuellen Falle aussieht, sollte seinen Mietvertrag zu Rate ziehen. Hier ist vermerkt, wer für den Schneedienst aufkommen muss. Ist hier keine Formel hinterlegt, so kann auch die Hausordnung der zweite Ort sein, an dem man sich über diese Fakten informieren kann.

Mieter zahlen nach Vereinbarung

Auch, wenn ein Mieter vom Vermieter verpflichtet worden ist, den Winterdienst zu machen, muss der Eigentümer kontrollieren, ob die Arbeit gemacht wurde und steht noch immer in der Pflicht, falls hier regelwidrig gehandelt wurde. Das Material für den Schneedienst muss er zur Verfügung stellen, die Kosten hierfür kann er jedoch wiederum auf alle Mieter umlegen und über die Miete einfordern.

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von admin Februar 14, 2012 10:08