Mietnomaden – Der Albtraum jedes Vermieters

admin
von admin August 30, 2011 12:18

Mietnomaden – Der Albtraum jedes Vermieters

Sie zahlen die Miete nicht und hinterlassen in vielen Fällen eine völlig verwahrloste und vermüllte Immobilie. Bevor ein Mietpreller zur Rechenschaft gezogen werden kann, ist er längst verschwunden. Deshalb nennt man sie Mietnomaden. Sie ziehen von Mietobjekt zu Mietobjekt und hinterlassen ihre unerfreulichen Spuren.

Räumungs- und Sanierungskosten

Gerade private Vermieter trifft das hart. Oftmals erwerben diese ein Haus oder eine Eigentumswohnung zur Alterssicherung. Oder sie vermieten eine Wohnung im eigenen Haus, um damit einen Teil der monatlichen Hypothekenrate abzuzahlen. Ist ein Vermieter Opfer eines Mietnomaden geworden, entgeht ihm nicht nur der Mietzins. Er muss die Zwangsräumung beantragen und die dadurch entstehenden Kosten entrichten. Zusätzlich bleibt er meist auf den Räumungs- und Sanierungskosten sitzen. Und nicht jeder Vermieter verfügt über ausreichende Reserven, um die Situation zu meistern. Natürlich müsste der Mietnomade die entstandenen Kosten tragen, doch die Realität sieht anders aus. Oft ist er unbekannt verzogen und wenn er doch gefunden wird, verfügt er in der Regel nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um die Schulden zu begleichen.

Was kann man tun, um nicht Opfer eines Mietnomaden zu werden?

Bei dem ersten Kontakt machen sie oftmals einen netten und seriösen Eindruck. Ausweise und Gehaltsnachweise scheinen korrekt zu sein, und die Geschichten über den persönlichen Hintergrund klingen plausibel. Dennoch ist bei jedem neuen Mietvertrag Vorsicht geboten! Der Vermieter sollte sich nicht scheuen, um Vorlage der originalen Kontoauszüge über die zuletzt gezahlten Mieten zu bitten. Auch ein kurzes Gespräch mit dem Vorvermieter kann sehr aufschlussreich sein. Zusätzlich besteht auch noch die Möglichkeit Kontakt mit Auskunfteien (z. B. die Schufa Holding AG) aufzunehmen.

Mietprellerei ist strafbar!

Seine Miete schuldig zu bleiben, ist kein Kavaliersdelikt! Es handelt sich um eine Form des Betrugs (§ 263 StGB). Die Bundesregierung plant derzeit eine Reform des Mietrechts zum Schutz vor Mietnomaden. Durch die Modernisierung der entsprechenden Gesetze soll die Vollstreckung von Räumungsurteilen erleichtert und beschleunigt werden.

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von admin August 30, 2011 12:18