Immobilien ersteigern – Eine interessante Alternative!
Viele haben ihn – den Traum von den eigenen vier Wänden. Aber viele sind aus den verschiedensten Gründen nicht oder noch nicht in der Lage eine Eigentumswohnung oder ein Haus neu zu bauen oder zu erwerben.
Eine interessante Alternative – die Immobilienversteigerung.
Deshalb haben sich schon viele „Immobilienwillige“ ihren Traum mittels einer Immobilienersteigerung erfüllt. Denn gerade diese Form des „Immobilienhandels“ bietet immer wieder die Gelegenheit, zu einem äußerst günstigen Preis eine äußerst attraktive Immobilie zu erwerben.
Besonderes Augenmerk
Aber worauf muss man achten, welche Fallstricke oder Unwägbarkeiten gibt es bei der Immobilienersteigerung?
Nun, zunächst ist es möglich sich über einen sogenannten Versteigerungspool im Vorfeld nach Immobilien zu erkundigen. Hier werden beispielsweise auch zahlreiche Tipps und Tricks für den potentiellen Ersteiger bereitgestellt, aber hauptsächlich werden auf diesen Portalen Immobilien anzufinden sein, die zur Versteigerung anstehen. Wenn man dann ein konkretes Objekt gefunden hat, das weitgehend mit den Vorstellungen, die man von seiner Wunschimmobilie hat, übereinstimmt, dann kann man eine umfangreiche Objektbeschreibung, die alle verkaufsrelevanten Angaben enthält, anfordern.
Informationen über das Internet
Übrigens ist es möglich, diese Information online als PDF-Datei direkt auf den PC herunterzuladen. Hier wird dann ebenfalls der genaue Versteigerungstermin genannt. Im Rahmen einer Objektbesichtigung sollte der potentielle Immobilienkäufer dann zunächst einen Besichtigungstermin der zur Versteigerung anstehenden Immobilie vereinbaren. Allerdings ist es durchaus möglich, dass der aktuelle Haus- oder Wohnungsbesitzer einer Besichtigung nicht zustimmt und sogar einen Besichtigungstermin komplett verweigert. Dagegen gibt es für den potentiellen Käufer keinerlei Handhabe. Die Katze muss dann gewissermaßen im Sack gekauft werden!
Grundsätzlich muss vor Versteigerungstermin eine Anzahlung geleistet werden. Diese beläuft sich auf einen Betrag von 10 Prozent des amtlich ermittelten Verkehrswertes. Der Betrag muss entweder in bar beim Gericht eingezahlt oder in Form einer unwiderruflichen Bankbürgschaft hinterlegt werden.
Der Ablauf
Beim ersten Versteigerungstermin wird der ermittelte Objektwert als Grundlage für den Versteigerungspreis herangezogen. Allerdings darf beim ersten Termin der Zuschlag einen Betrag unterhalb der Grenze von 70 Prozent des Objektwertes nicht unterschreiten. Sollte beim ersten Termin kein Zuschlag erfolgen, wird diese Grenze beim zweiten und jedem weiteren Termin keine Bedeutung mehr haben, der Höchstbietende erhält dann den Zuschlag.
Nach erfolgtem Zuschlag wird für den Käufer innerhalb von 6 bis 8 Wochen der Restkaufpreis beim sogenannten Verteilungstermin fällig. Die bis dahin hinterlegte Sicherheitsleistung wird verzinst und zur Bezahlung des Gesamtkaufpreises mit herangezogen. Kosten entstehen für den Ersteher noch in Form der Grunderwerbssteuer. Ebenfalls werden diverse Verwaltungsgebühren erhoben und sind ebenfalls beim Verteilungstermin zur Zahlung fällig.
Vorteile?
Auf diese Weise lässt sich also einiges Geld sparen. Denn je nach Interessenslage, die die zu ersteigernde Immobilie bei anderen potentiellen Erstehern hervorruft, kann eine Immobilie unter Umständen sogar zum halben Preis des ermittelten Verkehrswertes erstanden werden. Hierbei ist es durchaus lohnenswert sich mit der Materie und den Modalitäten einer Versteigerung ausführlich auseinanderzusetzen sowie einige Wege zur Bank und zum Versteigerungsgericht in Kauf zu nehmen!