Mietrecht: Geräuschbelastung im Schlafzimmer – so können Sie reagieren
Wenn die Nachtruhe immer wieder durch klopfende Heizungen, brummende Wasserboiler oder Duschgeräusche des Nachbarn gestört wird, ist das äußerst nervenaufreibend und kann mitunter dazu führen, dass man sich in seinem eigenen Zuhause nicht mehr wohl fühlt. Doch welche Geräusche werden vom Gesetzgeber eigentlich als unzumutbar angesehen, und was ist vom Mieter hinnehmbar? Hier ein kleiner Ratgeber zum Thema.
Heizungsgeräusche
Eine gewisse Geräuschkulisse ist in einem Mietshaus völlig normal, jedoch gibt es auch hier Grenzen, die nicht überschritten werden sollten. So haben Gerichte entschieden, dass Geräusche der Heizung bei Nacht dann als unzumutbar gelten, wenn sie dauerhaft über eine Lautstärke von 10 Dezibel hinausgehen und somit in den Betten zu hören ist. Das gilt sowohl für Rauschen, als auch für andauernde Klopf- und Knackgeräusche. In diesen Fällen sollten Sie Ihren Vermieter auf das Problem hinweisen und um Behebung bitten. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, ist eine Mietminderung zulässig. Wie hoch diese Minderung sein darf, hängt unter anderem davon ab, in welchem Bereich die Geräusche am lautesten sind. So darf die Miete um einen höheren Prozentsatz gemindert werden, wenn die Lärmquelle direkt im Schlafzimmer liegt, als wenn die Geräusche lediglich aus dem Nachbarraum kommen.
Über duschende Nachbarn und laute Betten
Neben der Heizung gibt es noch zahlreiche andere Geräuschquellen, die den nächtlichen Schlaf empfindlich stören können. So hat der duschende Nachbar schon so manchem den Schlaf geraubt. Jedoch gilt: Duschen ist auch während der Nacht erlaubt, denn Hygiene ist ein menschliches Grundbedürfnis. Zu später Stunde sollte dieser Vorgang jedoch nicht mehr als dreißig Minuten in Anspruch nehmen – stundenlanges Dauerduschen ist also nicht zulässig. Ähnliches gilt für quietschende Betten in der Nachbarwohnung: Weisen Sie den entsprechenden Nachbarn auf das Problem hin und bitten Sie darum, den Lärm zu beheben. Ändert sich nichts, sollten Sie Ihren Vermieter einschalten, denn jeder Mieter hat ein Recht auf eine ungestörte Nachtruhe – zumindest in diesem Punkt ist die Rechtslage eindeutig.
Für eine ungestörte Nachtruhe
Mieter, die dauerhaft unter nächtlichen Heizungsgeräuschen oder Lärm des Nachbarn leiden, sollten zuallererst das Gespräch suchen. Bleibt das folgenlos, besteht in einigen Fällen die Möglichkeit einer Mietminderung, deren Höhe von der Stärke der Beeinträchtigung abhängig ist.