Baumängel – Reklamation genau prüfen
Baumängel sind ein Ärgernis, die den Traum vom eigenen Heim schnell zu einem Alptraum werden lassen können. Das Feststellen von baulichen Mängeln ruft beim Bauherrn verständlicherweise großen Ärger hervor, allerdings sollte man auch an dieser Stelle stets die Ruhe bewahren, denn eine unüberlegte Reklamation der Baumängel kann weitere Kosten nach sich ziehen.
Laut den Rechtsvorschriften bei Reklamationen sind die Unternehmen verpflichtet, zu prüfen, ob der entstandene Schaden wirklich von der eigenen Firma verschuldet wurde. Hat man nun im Eifer des Zorns die falsche Firma mit einer Reklamation behelligt und diese stellt bei einer Hausbegehung fest, dass die erwähnten Mängel durch die eigene Firma zustande gekommen sind, können sie vom Bauherrn einen Schadensersatz fordern. Weitergehend haben sie die Möglichkeit, die Kosten für den Lohn und den Anfahrt den Bauherren in Rechnung zu stellen. Diese Regelung wurde in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes festgelegt (Az. VIII ZR 246/06).
Hat man jedoch die richtige Firma ermittelt, muss diese selbstverständlich die Mängel auf eigene Kosten beseitigen. Jedoch ist dafür immer eine genaue Recherche notwendig und wenn Unklarheiten herrschen sollten, unbedingt den zuständigen Bauleiter kontaktieren.