Bei Eigentümerwechsel Miete an neuen Vermieter zahlen
Berlin – Wechselt im laufenden Mietverhältnis der Eigentümer, muss die Miete an den neuen Vermieter gezahlt werden. In der Regel wird sich der alte Vermieter beim Mieter melden, um ihn über den Verkauf zu informieren, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Auch der neue Eigentümer wird sich melden und dem Mieter seine Bankverbindung mitteilen. Falls sich nur der neue Vermieter meldet, sollte sich der Mieter den Eigentumsübergang schriftlich belegen lassen. Dazu reicht eine Bescheinigung des bisherigen Vermieters oder die Kopie des aktuellen Grundbuchauszugs aus.
Die Rechte und Pflichten aus der Mietkaution, die der Mieter an den damaligen Vermieter gezahlt hat, gehen automatisch auf den neuen Eigentümer über. Das gilt unabhängig davon, ob die Kaution in Form einer Barkaution, einer Mietbürgschaft oder einer Bankforderung beziehungsweise einem Sparbuch hinterlegt wurde, erklärt Haus & Grund Deutschland.
Der neue Eigentümer muss die Kaution zum Ende des Mietverhältnisses auch dann auszahlen, wenn er selbst sie nicht vom Voreigentümer erhalten hat. Andererseits haftet auch der alte Vermieter für die Rückgewähr der Mietsicherheit, wenn der Mieter diese bei Beendigung des Mietverhältnisses vom neuen Vermieter nicht zurückerhalten kann.
Fotocredits: Frank Molter
(dpa/tmn)