Bei Suizidgefahr des Mieters keine Räumung möglich

admin
von admin September 10, 2019 20:21

Bei Suizidgefahr des Mieters keine Räumung möglich

Berlin – Zieht ein Mieter nicht freiwillig aus, kann er von einem Gericht dazu verpflichtet werden. Für die Räumung kann ihm angemessen Zeit gegeben werden. In Härtefällen kann aber trotz vorherigem Beschluss von einer Räumung abgesehen werden.

Dazu zählt auch eine besondere seelische Belastung, wie das Landgericht München (Az.: 14 T 16334/18) entschieden hat. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im verhandelten Fall hatte die Mieterin erklärt, sich lieber umzubringen als die Wohnung zu verlassen. Aus ärztlichen Stellungnahmen ging hervor, dass eine Selbsttötung nicht abgewendet werden könne. Die 77-Jährige lebte in einer stark verwahrlosten Wohnung.

Vermieter ist arbeitsunfähig geworden

Auch der Vermieter gab an, Suizidgedanken zu hegen. Er sei wegen des Verfahrens depressiv geworden und regelmäßig arbeitsunfähig. Die Bank, bei der er die Wohnung finanziert hatte, mache Strafzinsen geltend, was seine wirtschaftliche Existenz bedrohe.

Das Gericht entschied dennoch zu Gunsten der Mieterin und stellte das Räumungsverfahren unbefristet ein. Es sah bei ihr die konkrete Gefahr, dass sie sich selbst töten könne. Während sie in der Wohnung lebe, habe der Vermieter lediglich finanzielle Einbußen zu beklagen. Zudem kann nach Ansicht des Gerichts in München jede Wohnung früher oder später verkauft werden. Dem Vermieter sei deshalb angesichts der Umstände ein finanzieller Verlust zuzumuten.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

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