Fliesenschaden im Bad: Wer zahlt?

admin
von admin Juni 16, 2011 13:49

Ein Fliesenschaden im Bad ist sehr ärgerlich. Spätestens beim Auszug aus einer Mietwohnung stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

Wer zur Miete wohnt, hat immer wieder Probleme bei entstandenen Schäden in der Wohnung. Die Menge an Urteilen macht es schwer, zu überblicken, wer welchen Schaden zahlen muss. Ob die Versicherung, der Vermieter oder doch der Mieter selbst zahlen muss, hängt immer vom einzelnen Fall ab.strong>

Beschädigte Bodenfliesen im Bad sind nicht nur ein Schönheitsmakel. Oft ist es nur sehr schwer, einzelne Fliesen zu ersetzen. Entweder sind die Fliesen in der Form nicht mehr erhältlich oder es könnten beim Austauschen die umliegenden Fliesen beschädigt werden.

Fliesenschaden oder nur Gebrauchsspuren?

Sobald man eine Wohnung mietet und den Mietvertrag unterschreibt, erlaubt der Vermieter dem Mieter die Wohnung zu gebrauchen. Dass dabei Gebrauchsspuren entstehen, ist ganz normal. Die Kosten für die Instandsetzung kann der Vermieter nicht verlangen.

Im Mietvertrag ist meistens allerdings angegeben, in welchen Abständen die Wohnung vom Mieter renoviert werden muss. Manchmal ist auch aufgeführt wie das Badezimmer verändert werden darf. Bei Dübeln in den Fliesen kann es sein, dass man vorher eine Erlaubnis einholen muss. Einfacher macht man es sich, wenn man durch die Fugen bohrt, denn das ist immer erlaubt.

Fliesen müssen ausgewechselt werden

Im Bad kann schon schnell mal was herunterfallen. Wenn man Pech hat, hat die Fliese dann einen Sprung oder es ist sogar etwas abgesplittert. Das sind dann keine normalen Gebrauchsspuren mehr. Hier kann es sein, dass der Mieter zur Kasse gebeten wird oder seine Versicherung den Schaden zahlen muss.

Mietervereine können im einzelnen Fall helfen und über das Mietrecht informieren. Häufen sich Risse in den Fliesen, kann es sein, dass der Fliesenschaden durch eine unsachgemäße Anbringung entstanden ist. Holen Sie sich hier eine Einschätzung von einem Experten, bevor Sie für den Schaden aufkommen. Am besten man versucht, sich immer auf höfliche Weise mit dem Vermieter zu einigen.

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von admin Juni 16, 2011 13:49