Für Aquarium oder Wasserbett reicht Versicherung oft nicht
Berlin – Mieter mit einem Aquarium oder einem Wasserbett in der Wohnung müssen auf ausreichenden Versicherungsschutz achten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Kommt es durch ein Leck im Aquarium oder ein defektes Wasserbett zu einem Schaden in der darunterliegenden Wohnung, ist das nicht immer durch Standardpolicen abgedeckt. Hier müssen Mieter sich um Zusatzschutz kümmern. Ansonsten müssen sie als Verursacher die Kosten aus eigener Tasche zahlen.
Wenn der Anschluss der Waschmaschine eines Mieters kaputt geht, ist die Sache anders: Für Schäden am Mobiliar in der darunterliegenden Wohnung kommt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers auf, für die am eigenen Mobiliar seine Hausratversicherung. Und Schäden am Gebäude wie etwa die durchweichte Geschossdecke sind durch die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft gedeckt.
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(dpa/tmn)