Graffiti: Wer kommt für Schaden an Privateigentum auf?

admin
von admin März 3, 2011 14:27

Wenn ein Graffiti Privateigentum verunstaltet, ist dies eine sehr unerfreuliche Angelegenheit. Die Schmiererei zu beseitigen ist mit viel Arbeit und Kosten verbunden.

Ein Graffiti ist schon eine schöne Sache, wenn es künstlerisch wertvoll und an einer geeigneten (legalen) Fläche angebracht worden ist. Ärgerlich ist es allerdings, wenn diese Schmuckstücke Privateigentum verunstalten. Wer für den entstandenen Schaden aufkommt, erfahren Sie im Folgenden.

Graffiti verursachen jährlich mehrere Millionen Euro Schaden

Der Deutsche Städtetag hat ermittelt, dass Sprayer jährlich einen Schaden von etwa 250 Millionen Euro verursachen. Davon entfällt etwa die Hälfte auf öffentliche Verkehrsmittel und knapp ein Drittel auf private Immobilien.

Neben den hohen Beseitigungskosten haben die Schmierereien auch den Nachteil, dass sie das Stadtbild verschandeln. Seit Ende der 1990er Jahre hat die Zahl der Graffitis an Hauswänden erheblich zugenommen.

Sprayen – Verschärfung des Strafrechts

Die Regierung hat die Problematik erkannt und aufgrund dessen im Jahr 2005 das Strafrecht verschärft. Vor der Verschärfung wurde das Sprayen an Hauswänden nur als Ordnungswidrigkeit betrachtet, aber auf Drängen der Eigentümerverbände müssen sich die Sprayer im Fall des Erwischtwerdens wegen Sachbeschädigung verantworten.

Beseitigung von Graffitis – Verursacher muss selbst zahlen

Kann der Verursacher des Graffitis gestellt werden, muss dieser selbst für die Kosten aufkommen. Jedoch bleiben die Grundstücks- und Hauseigentümer oft selbst auf dem Schaden sitzen. Im Normalfall trägt die Wohngebäudeversicherung die Kosten zur Beseitigung der Graffitis nicht.

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft empfiehlt zwar auf eine gewisse Klausel im Versicherungsvertrag zu achten, allerdings ist diese meist nur in teuren Premium-Policen vorzufinden.

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von admin März 3, 2011 14:27