Grundstückserschließung
Die Bedeutung des Faktors Grundstückserschließung wird von vielen Käufern oftmals unterschätzt, dabei hat dies wesentlichen Einfluss auf den Kaufpreis sowie die Bebauung eines Grundstückes.
Ist ein Grundstück nicht erschlossen, darf es auch nicht bebaut werden – so ist es in den deutschen Gesetzestexten festgelegt worden. Es müssen aber verschiedene Kriterien erfüllt sein, damit ein Grundstück als erschlossen gilt. Die Anbindung an das öffentliche Straßennetz muss gewährleistet und die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser im erforderlichen Maß gesichert sein. Auch wenn nur ein Kriterium nicht erfüllt ist, wird das Grundstück als unerschlossen erklärt. Dabei muss man sich aber über die genauen Anforderungen einer jeden Gemeinde informieren, wie das Beispiel Abwasser belegt. Einige Gemeinden bestehen beim Hausbau auf die Trennung von Abwasser und Regenwasser, andere wiederum nicht.
Ist ein Grundstück bisher nicht erschlossen, kann der Eigentümer der Immobilie mit bis zu 90 Prozent an den Kosten beteiligt werden. Anteilige Kosten können auch bei der Straßenbeleuchtung, dem Telefon- oder Kabelnetz sowie bei Grünflächen fällig werden. Der potenzielle Käufer muss also genauestens darauf achten, ob es sich um ein erschließungskostenfreies Grundstück handelt. Ist dies gewährleistet, fallen keine zusätzlichen Kosten für eine Erschließung des Grundstückes an, aber der Preis müsste wesentlich höher liegen als bei einem unerschlossenen Grundstück.
Nur eine genaue Prüfung der Grundstücksbeschaffenheit verschafft in diesem Punkt Klarheit.