Handwerker müssen zur Mängelbehebung in die Wohnung

admin
von admin Juni 29, 2019 03:39

Handwerker müssen zur Mängelbehebung in die Wohnung

München – Mieter müssen alle Arbeiten dulden, die zur Instandsetzung oder -haltung der Wohnung erforderlich sind. In diesem Zusammenhang müssen sie auch Handwerkern Zutritt zu ihrer Wohnung gewähren, damit diese die Arbeiten vorbereiten können.

Das entschied das Amtsgericht München (Az.: 418 C 18466/18), wie die Zeitschrift «Das Grundeigentum» (Nr. 12/2019) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Das gilt auch, wenn der Mieter schon über 90 Jahre alt ist.

In dem verhandelten Fall hatte eine ältere Mieterin 2007 undichte Fenster in ihrer Wohnung bemängelt. Die Miete hatte sie aus diesem Grund um 15 Prozent gekürzt. 2018 wollte der Eigentümer die Fenster schließlich instandsetzen lassen. Aus diesem Grund kündigte er aufwendige Arbeiten an, die vier Tage in Anspruch nehmen sollten.

Die 92-jährige Mieterin lehnte die angebotenen Termine für die notwendigen Aufmaßarbeiten zur Vorbereitung der Instandsetzung ab. Sie verlangte, dass ihr vorher die Übernahme von Hotel-, Verpflegungs- und Reinigungskosten zugesagt werden. Sie brauche aufgrund ihres hohen Alters Sicherheit.

Das Amtsgericht München verurteilte die Mieterin zur Duldung. Sie müsse den beauftragten Handwerkern nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von fünf Tages Zutritt zu ihrer Wohnung gewähren. Sie könne diese Vorbereitungsarbeiten nicht davon abhängig machen, dass ihr eine Ersatzunterkunft und Mahlzeiten zur Verfügung gestellt werden. Die Instandsetzung müsse die Mieterin ebenfalls dulden, nicht zuletzt, weil hier eine Mängelrüge erfolgt sei. Im Übrigen sei es in erster Linie um Termine zur Maßaufnahme gegangen.

Fotocredits: Arne Dedert
(dpa/tmn)

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