Haustierhaltung in einer Mietwohnung – welche Beschlüsse gibt es?
Eines vorneweg: In der Rechtsprechung ist es bis heute umstritten, ob Mieter ohne gesonderte Erlaubnis oder Erwähnung im Mietvertrag, Hunde und Katzen in ihrer Wohnung halten dürfen.
Als Mieter bleibt man verunsichert zurück und einzig die schriftliche Zustimmung des Vermieters kann Klarheit bringen. Von daher bleibt einem vorerst nichts anderes übrig, als vor der Anschaffung eines Haustieres die Zustimmung des Vermieters zu holen. Das erfolgt natürlich am besten in schriftlicher Form, mündliche Abkommen haben vor dem Gericht keine Gültigkeit.
So darf der Vermieter die Haltung von Haustieren in seinen Mietwohnungen nur in besonderen Fällen verweigern. Nichtsdestotrotz, findet man in den meisten Mietverträgen oft die pauschale Klausel, dass ein generelles Tierhaltungsverbot gelte.
Diese Klausel ist aber in der Tat unwirksam, da sie sich nicht beschränkt und somit alle infrage kommenden Tiere einschließend verbietet. Doch die Haltung von Goldfischen, Meerschweinchen und anderen Kleintieren ist niemals generell verboten. Die Gerichte urteilten darüber, dass das die Mieter in ihrer persönlichen Freiheit einschränken würden, ohne das der Vermieter ein nachvollziehbares Interesse an einem solchen Verbot hätte.
Anders sieht es aus, wenn von einem Hund die allgemeine Sicherheit der Mitmieter abhängt. So darf er z.b. die Haltung von Listenhunden verbieten, weil er gegenüber den anderen Mietern in der Verpflichtung steht.
Haustierhaltung in einer Mietwohnung – welche Rechte hat man als Mieter?
Fakt ist: Klare, gesetzliche Regelungen über die Haltung von Haustieren in der Wohnung gibt es nicht. Die Frage ob und welche Tiere in der Wohnung gehalten werden dürfen, wird immer häufiger vor Gericht in der Sparte Mietrecht geklärt.
Fakt dürfte auch sein, dass man sich vor der Anschaffung eines Haustiers immer erst die ausdrückliche (schriftliche) Zustimmung des Vermieters einholen sollte. Diese Erlaubnis im Idealfall noch als Extra-Punkt im Mietvertrag festgehalten, kann dem Glück als Haustierbesitzer nichts mehr im Wege stehen.
Auf der Internetseite der ARD gibt es einen übersichtlichen Ratgeber zum generellen Tierhaltungsverbot, bei unklaren Fragen, kann man sich dort schon mal vorab informieren, bevor man seinen Vermieter kontaktiert.
Denn mit nichts überzeigt man so gut, als wie mit klaren Fakten 😉 .