Immobilie im Ausland vermieten: Darauf ist zu achten

admin
von admin Januar 24, 2012 23:48

Immobilienbesitz im Ausland ist trendy. Die Palette ist riesig, für jeden Geschmack und in allen Preisklassen sind Angebote auf dem Markt. Man sollte allerdings überlegen, was man mit der Auslandsimmobilie anfängt, da man sie in den meisten Fällen nicht ganzjährig selbst bewohnen wird.

Mancher legt sich im Hinblick auf einen Altersruhesitz schon frühzeitig eine Immobilie im Ausland zu, meist in südlicheren Regionen. Ein anderer sucht eine verlässliche Geldanlage, oder der Wunsch, in der geliebten Urlaubsregion eine eigene Bleibe zu besitzen, führt zum Erwerb einer Immobilie im Ausland. Man kann auch durch Erbschaft oder Schenkung in den Besitz einer Auslandsimmobilie kommen – doch egal, warum und auf welchem Wege man sie erworben hat, die Auslandsimmobilie stellt immer eine Verantwortung dar.

Vorsicht bei Leerstand

Leer stehende Häuser sind nicht nur bevorzugte Objekte für Diebe, Einbrecher und Randalierer, es tut auch dem Haus an sich nicht gut, wenn es unbewohnt bleibt, ungelüftet im Sommer, ungeheizt im Winter. Die Alternative heißt vermieten.

So kann man zwei wichtige Ziele erreichen: Die Immobilie steht nicht leer und verkommt, weil sie nicht gepflegt wird, und zum anderen sind bewohnte Objekte nicht in gleichem Maße einbruchsgefährdet. Obendrein kann man mit der Miete die anfallenden Kosten für das Haus zumindest zum Teil abdecken. Man sollte jedoch bei der Wahl seiner Mieter äußerst kritisch sein. Immerhin ist der Vermieter, also der Hausbesitzer, in der Regel sehr weit weg und kann bei Unstimmigkeiten nicht sofort eingreifen.

Rechtzeitig an Steuern denken

Doch auch der steuerliche Aspekt muss beleuchtet werden, unter Umständen stellen die Mieteinnahmen im Ausland zu versteuerndes Einkommen dar, dies ist jedoch von unterschiedlichen Faktoren abhängig.

Wenn man – im Idealfall – nette Mieter gefunden hat, die befreundeten Nachbarn außerdem noch ein Auge auf die Immobilie haben und man selbst regelmäßig im Urlaub vor Ort ist und nach dem Rechten schauen kann, steht einer Vermietung der Auslandsimmobilie eigentlich nichts mehr im Wege.

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von admin Januar 24, 2012 23:48