Immobilien ersteigern: Diese Infos sollten vorliegen

admin
von admin September 29, 2011 15:23

Eine Immobilie ersteigern, so etwa bei einer Zwangsversteigerung, kann für den Käufer finanziell zu einem Schnäppchen werden, aber nur, wenn man sich genau informiert, welche Immobilie man erwirbt und was damit einhergeht. So bleiben unschöne Überraschungen erspart.

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Hat man erst einmal einen Versteigerungstermin ausfindig gemacht, eine rechtlich gesicherte Versteigerung findet überlicherweise im Amtsgericht des zuständigen Bezirks statt, sollte man sich unbedingt gut darauf vorbereiten.

Nur, weil die Versteigerung im Gericht statt findet, heißt das noch lange nicht, dass man keine Angst vor einem schlechten Kauf haben sollte, daher sollten Sie persönlich sicher gehen, dass Sie alle relevanten Informationen schriftlich vom Verkäufer unterschrieben vorliegen haben, so dass Sie im Falle von nicht erwähnten Mängeln den Beweis haben, dass diese trotz Nachfrage vorenthalten wurden.

Die allgemeinen Informationen sind natürlich klar, wo liegt die zu ersteigernde Immobilie, wie groß ist sie, was umfasst sie? Dazu sollte auch unbedingt genannt werden, ob es bestimmte rechtliche Einschränkungen zum Grundstück gibt, so etwa Wohnrechte oder Wegerechte, damit Ihre Pläne nach dem Kauf nicht durch gesetzlich sichere Vorbelastungen durchkreuzt werden können.

Informieren Sie sich genau über den Eigentümer und seine Beziehung zum Grundstück, auch das Alles mit schriftlichen Beweisen. Wie ist er an das Grundstück gekommen, warum verkauft er es, hängen dem Objekt noch Gläubiger an, die im Zweifelsfall von Ihnen ausgezahlt werden müssen, damit die Immobilie auch wirklich ganz gehört?

Hat man vor, die Immobilie umzubauen oder zu erweitern, sollte man unbedingt vor dem Kauf über die örtlichen Bestimmungen und Kosten Bescheid wissen, nicht selten ist ein Grundstück gerade deshalb unter seinem Marktwert angelegt, weil eine Bebauung nicht erlaubt oder zu teuer ist. Sichern Sie sich auch ab, dass das Gelände selbst eine Bebauung aushält.

Vor dem Kauf sollten Sie unbedingt zusammen mit dem Verkäufer eine Besichtigung durchführen, scheuen Sie sich nicht davor, einen Profi mitzunehmen und Fragen zu stellen. Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer, dass er noch vor Übergabe Reparaturen übernimmt, stellen Sie sicher, dass dies offiziell auf Papier geschieht. Auf http://umschuldung-vergleich.de/ finden Sie Informationen zur Umschuldung von Immobilien- bzw. Baudarlehen.

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von admin September 29, 2011 15:23