Immobilien in Polen

admin
von admin Juni 14, 2010 16:53

Der Kauf von Immobilien und Grundstücken in Polen gestaltet sich speziell für Deutsche etwas kompliziert, aber lohnt sich in den meisten Fällen. Die im europaweiten Vergleich sehr günstigen Angebote locken für eine Investition, und besonders in den polnischen Grosstädten bieten Immobilien eine Geldanlage mit Zukunft.

Nicht nur Arztbesuche sind im Nachbarland Polen um ein vielfaches günstiger als bei deutschen Kollegen, auch die Preise für Immobilien aller Art locken viele Investoren nach Warschau, Danzig und Lodz. Allerdings ist die Prozedur für deutsche Käufer manchmal etwas schwierig zu verstehen. Zwar gilt seit Seit Polens EU-Beitritt am 1. Mai 2004 die allgemeine Niederlassungsfreiheit auch für Deutsche, jedoch wurde hier eine Sonderregelung festgelegt. Der Kauf von Häusern und Grundstücken wird von Regierungsseite beschränkt, um eine Übernahme des Immobilienmarktes durch deutsche Käufer zu unterbinden.

Immobilien in Polen – Ideal als Zweitwohnsitz?

Besonders Grossunternehmer ziehen es aus steuerlichen Gründen in Betracht, über Auslandsimmobilien einen Zweitwohnsitz anzumelden. Ein Zweitwohnsitz ist beispielsweise ein Grundstück mit Haus, das nicht über das ganze Jahr bewohnt wird, sondern beispielsweise als Ferienwohnung genutzt wird. Soll ein solcher Wohnsitz in Polen angemeldet werden, muss das polnische Innenministerium zunächst seine Zustimmung für den Hauskauf erteilen.

Wenn der Käufer seit 4 Jahren ohne Unterbrechung in Polen wohnt, dürfte es keine Probleme geben. Auch ist die Nutzung des Grundstücks als vermietbares Anlageobjekt ein triftiger Grund. In jedem Fall sollte die Genehmigung eingeholt werden, da sonst der Kauf nach polnischem Recht als ungültig deklariert werden kann.

Genehmigung zum Kauf von Immobilien in Polen – Der aktuelle Stand

In den letzten Jahren haben sich die Befürchtungen einer deutschen Übernahme des Immobilienmarktes nicht bestätigt, daher werden die Genehmigungen zum Immobilienerwerb häufig problemlos bewilligt.

Dennoch ist besonders davon abzuraten, den ersten Wohnsitz nur auf dem Papier nach Polen zu verlegen, um die Behörden auszutricksen. Durch regelmässige Kontrollen versichert sich das Innenministerium, ob das Grundstück nach dem Kaufvertrag auch tatsächlich entsprechend genutzt wird.

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von admin Juni 14, 2010 16:53