Immobilienverkauf in Raten

admin
von admin Oktober 7, 2009 15:33

Wer seine Immobilien verkaufen möchte kann sich mit dem Käufer auf einen Ratenverkauf einigen. Dabei gibt es zwei verschiedene Modelle, die jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile für beide Seiten haben.

Aus Verkäufersicht ist ein Ratenverkauf allerdings nur unter bestimmten Bedingungen ratsam.

Imobilienverkauf – Mietkauf oder Ratenkauf?

Zu unterscheiden sind Mietkauf auf der einen und Ratenkauf auf der anderen Seite. Beim Mietkauf wird vertraglich festgelegt, dass der Käufer über einen bestimmten Zeitraum, der meist bei zehn Jahren liegt, die Immobilie mietet und dann kauft, wobei ein gewisser Prozentsatz der geleisteten Mietzahlungen auf den Kaufpreis angerechnet wird.

Beim Ratenkauf wird ein Zeitraum festgelegt, für den der Preis für den Hauskauf gestundet wird. Der Käufer zahlt eine monatliche Rate, nach Ablauf der Vertragszeit gehört ihm das Haus. Neben der Tilgung fallen für den Käufer Zinsen für die Stundung des Kaufpreises an, die zusätzlich gezahlt werden müssen.

Ratenverkauf bei Immobilien – langfristige Sicherheit für den Verkäufer?

Für beide Seiten bieten diese Modelle unter bestimmten Bedingungen Vorteile. Für den Käufer liegen die Vorteile auf der Hand. Er benötigt deutlich weniger Kapital und hat trotzdem die Möglichkeit, das Haus zu erwerben, indem er die Laufzeit nutzt, um Eigenkapital anzusparen. Deshalb ist diese Variante hauptsächlich für junge Familien interessant. Auch für Selbstständige, die unter Umständen nur schwer einen Kredit für einen Sofortkauf eingeräumt bekommen, kann der Miet- oder Ratenkauf eine mögliche Lösung sein.

Für den Verkäufer besteht der Vorteil des Mietverkaufs zum Beispiel darin, dass er über den ganzen Zeitraum der Finanzierung die Immobilie als Mietobjekt steuerlich abschreiben kann. Am Ende der Finanzierung entfällt die Suche nach einem Käufer und der Verkäufer erhält eine umfangreiche Abschlusszahlung. Beim Ratenverkauf müssen zudem Mängel, die während der Ratenzahlungszeit an der Immobilie auftreten, durch den Käufer behoben werden, obwohl er offiziell noch nicht der Eigentümer ist. Aus Verkäufersicht eignen sich beide Modelle natürlich nur dann, wenn er das Geld aus dem Verkauf nicht zeitnah anderweitig benötigt. In Frage kommt ein Ratenverkauf demnach vor allem dann, wenn der Verkauf erfolgt, weil die Immobilie durch den Verkäufer nicht mehr zu halten ist. Wer gezwungen ist, sein Haus zu verkaufen, findet so leichter einen Käufer und hat über die monatlichen Ratenzahlungen ein sicheres Einkommen, von dem sich z.B die Miete einer neuen Wohnung bezahlen lässt.

Immobilienverkauf – vertragliche Absicherung wichtig

Wichtig ist, bei Ratenverkäufen auf jeden Fall darauf zu achten, dass die Rahmenbedingungen vertraglich festgehalten sind. Dazu gehören beispielsweise die Laufzeit, der Anteil der monatlichen Rate, der auf den Kaufpreis angerechnet wird, sowie die abschließende Restsumme und deren Zahlungsmodalitäten. Der Verkäufer sollte zudem sicher sein, dass der Vertrag eine Rücktrittsklausel enthält für den Fall, dass der Käufer zahlungsunfähig wird, weil er die monatlichen Belastungen unterschätzt hat.

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von admin Oktober 7, 2009 15:33