Kauf, Eigentum, Rechte und Steuern bei Immobilien

admin
von admin März 12, 2008 11:10

Immobilien sind nach wie vor eine beliebte Kapitalanlage. Vor allem in größeren Städten wie etwa Frankfurt bieten sie Sicherheit, kontinuierliche Erträge aus Mieteinnahmen sowie einen Inflationsschutz.
Wer für den Kauf seiner Immobilien Frankfurt wählt, sollte sich vorher jedoch über die Lage sowie die dortige Vermietungsquote informieren. Nur wenn die Vermietung gesichert ist, kann langfristig Rendite aus den Immobilien erzielt werden.

Daher ist für Immobilien Frankfurt auch der jeweilige Mietspiegel wichtig, denn dieser ist nur in einigen Stadtteilen hoch, in anderen Teilen der Stadt wiederum können nur geringe Mietpreise erzielt werden.
Wer für den Standort seiner Immobilien Frankfurt ausgesucht hat, sollte sich an einen hier tätigen Makler wenden, um ein passendes Objekt zu finden.

Das Eigentum an Immobilien erwirbt man durch einen Kaufvertrag, der beim Notar geschlossen wird, bzw durch eine Versteigerung. Im Zuge dieses Vertrages kann man gleichzeitig eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen lassen, um den Übergang des Eigentums bereits anzuzeigen. So können die Immobilien nicht an einen anderen Investor zwischenzeitlich verkauft werden.

Sobald die Auflassungsvormerkung eingetragen wurde, kann der Investor seine Immobilien nach Wunsch renovieren, um sie schnellst möglich vermieten zu können.

Das eigentliche Recht an Immobilien geht aber erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch über.
Die Geldanlage in Immobilien wird ab 2009 sogar noch interessanter, denn dann wird die neue Abgeltungssteuer eingeführt, wonach auf Veräußerungsgewinne und Kapitalerträge pauschal 25% Steuern abgeführt werden müssen.

Immobilien bleiben von dieser Regelung jedoch ausgenommen. Die Mieterträge müssen weiter im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Sofern aus dem Verkauf eines Objektes ein Kursgewinn erzielt wird, ist dieser nach Ablauf von 10 Jahren sogar komplett steuerfrei.
Weiterhin ist es nach wie vor möglich, Zinsaufwendungen für Darlehen, die zur Renovierung aufgenommen wurden, den Mieterträgen gegenzurechnen.

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von admin März 12, 2008 11:10