Kirchliche Eigenheimförderung, der fromme Weg zum eigenen Haus
Dass sich Vater Staat ganz speziell um das Wohl seiner Bürger zu bemühen versteht, geht innerhalb der zahlreichen Negativ-Meldungen über die Bundesregierung unter. Doch an sich verfolgt der Staat auch im Bereich der Eigenheim-Förderung große Ziele.
Nun erhält der Staat Hilfe von kirchlicher Seite, wollen doch die kirchlichen Diöszesen seit Neustem ihren Gemeindemitgliedern zum eigenen Haus verhelfen. Die finanziellen Mittel stehen bereit.
So vergeben die Kirchen-Kommunen Grundstücke im Erbbaurecht und gewähren Darlehen und weitere Zuschüsse.
Weniger bekannt ist jedoch, dass bereits seit 1945 eine von Kirchenseite gestiftete Zulage für Eigenheime in Köln, Stuttgart, Paderborn und anderen Städten gibt. Diese entstand infolge der Wohnungsnot der Nachkriegszeit.
Auch heutzutage vergibt die Kirche in genannten Gebieten zahlreiche Zuschüsse für Bürger, die zum Bau eines Eigenheims willig sind. Beispielsweise zahlt die Erzdiözese Paderborn Familien ein zinsloses Darlehen von über 11.500 Euro. Direkte Finanzspritzen sind dennoch eher unüblich als die Vergabe von Erbbau-Rechten. Viele Kirchengemeinden verfügen seit Jahrhunderten über Grundbesitz, der nicht verkauft werden darf. Hier kommt jedoch das Erbbaurecht zum Einsatz, welches Bauwilligen eine günstige Finanzierung bietet. Beim Erbbaurecht kauft man aber nicht das Grundstück, sondern mietet es lediglich. Die jährlichen Erbbauzinsen sind wesentlich niedriger als gängige Zinsen für langjährige Darlehen im Baugewerbe. Deshalb wird der Käufer eines Eigenheims damit günstiger wegkommen.
Damit kann für Bauwillige gesagt werden, dass der Eigenheim-Bau niemals unter solch günstigen Vorzeichen stand wie heutzutage. Diese Chance sollte genutzt werden.