Mieter müssen Einbau von Funkrauchwarnmelder dulden
Heidelberg – Mieter müssen nach einem Urteil des Landgerichts Heidelberg akzeptieren, wenn der Vermieter in ihren vier Wänden Funkrauchwarnmelder anbringen will.
Das Landgericht Heidelberg gab mit einem Urteil der Klägerin recht, die seit 2014 ihre beiden Mieter vergeblich dazu bringen wollte, dem Einbau von batteriebetriebenen, per Funk überprüfbaren Rauchmeldern zuzustimmen (Az.: 5 S 40/17). Die Bewohner der Drei-Zimmer-Wohnung in Heidelberg gaben an, die Rauchmelder verursachten erheblichen Elektrosmog und gefährdeten damit ihre Gesundheit.
Die Vermieterin, eine Wohnungsbaugenossenschaft, war zuvor beim Amtsgericht erfolglos und deshalb in Berufung gegangen. Das Amtsgericht stellte nach Angaben des Landgerichts zwar fest, dass die Funktechnik wegen erheblicher Unterschreitung aller Grenzwerte objektiv ungefährlich sei. Aber mit hoher Wahrscheinlichkeit werde sich im Falle des Einbaus der psychische Zustand eines 80 Jahre alten Beklagten verschlechtern.
Nach Einschätzung des Landgerichts hingegen stellt die Pflicht, den Einbau von Funkrauchwarnmeldern zu dulden, keine unzumutbare Härte für die Mieter dar. Es überwiege das Interesse der Klägerin, in allen ihren 8600 Wohnungen einheitlich Funkrauchwarnmelder zu installieren. Dadurch werde ein hoher, für die Mieter aber günstiger Schutz des Wohnraumes sowie von Leib und Leben erreicht. Das Urteil vom Juni ist rechtskräftig.
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(dpa)