Mieter müssen Wohnung bei Auszug besenrein übergeben

admin
von admin Mai 3, 2019 19:02

Mieter müssen Wohnung bei Auszug besenrein übergeben

München – Mieter sind verpflichtet, die Wohnung beim Auszug in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sie zu Mietbeginn erhalten haben. Hier hilft ein Vergleich mit dem Übergabeprotokoll, das beim Einzug in die Wohnung erstellt wurde, erklärt der Eigentümerverein Haus & Grund Bayern.

Darüber hinaus sollte die Wohnung besenrein sein. Das heißt: Sie muss gesaugt oder gefegt, grobe Verunreinigungen müssen entfernt und unter anderem die Sanitäranlagen gewischt werden.

Instandsetzungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen sind nur dann notwendig, wenn sie durch Gebrauch entstanden sind, der nicht mehr vertragsgemäß war. Beispiele sind übermäßige Bohrlöcher oder Kratzer von Tierkrallen auf dem Parkett. Als Faustregel gilt: Lässt sich der Schaden nicht durch einfache Malerarbeiten beheben, handelt es sich in der Regel um eine Beschädigung, die der Mieter auszubessern hat.

Fotocredits: Axel Heimken
(dpa/tmn)

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von admin Mai 3, 2019 19:02