Mieter muss Lärmbelästigung durch seinen Hund vermeiden
Berlin – Mieter müssen ihre Hunde so halten, dass von diesen keine unangemessene Lärmbelästigung für die übrigen Bewohner des Hauses ausgehen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Was den übrigen Bewohnern zugemutet werden kann, hängt hierbei im Einzelfall auch von den örtlichen Begebenheiten ab. In einem hellhörigen, aber ansonsten ruhigen Haus müssen die übrigen Bewohner weniger Hundelärm dulden als in ländlichen Gebieten oder Häusern, in denen ohnehin viele Hunde gehalten werden. Gelegentliches Bellen muss allerdings immer toleriert werden. Die Grenze des Zumutbaren ist jedoch erreicht, wenn der Hund ständig über längere Zeiträume und insbesondere nachts bellt.
Selbst wenn der Vermieter das Halten des jeweiligen Hundes ausdrücklich genehmigt hat, kann er seine Zustimmung widerrufen, wenn das Tier besondere Ruhestörungen verursacht und der Mieter hiergegen nichts unternimmt. In extremen Fällen kann er von den übrigen Bewohnern sogar zu einem solchen Widerruf verpflichtet werden. Sollte der Mieter das Tier trotz der zurückgenommenen Erlaubnis weiter in der Wohnung halten, droht ihm eine fristlose Kündigung.
Fotocredits: Julian Stratenschulte
(dpa/tmn)