Mieter muss ungenehmigte Modernisierung nicht dulden
Berlin – Hat ein Vermieter noch keine Erlaubnis für eine geplante Modernisierung, kann er von seinen Mietern keine Duldung der Arbeiten verlangen. Es sei verboten, die Arbeiten vor Erteilung der Genehmigung zu beginnen, befand das Amtsgericht Berlin-Tempelhof (Az.: 24 C 224/16).
Das Argument, die Arbeiten würden durch eine fehlende Duldung unzumutbar verzögert, kann aus diesem Grund hier nicht gelten. Auf diese Entscheidung weist die Zeitschrift «Das Grundeigentum» des Eigentümerverbandes Haus & Grund hin.
In dem verhandelten Fall hatte ein Vermieter umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen geplant. Die Arbeiten sollten zwölf Monate dauern. Da den Mietern während dieser Zeit ein Verbleib in ihren Wohnung nicht zuzumuten gewesen wäre, wandte sich ein Mieter gegen die Arbeiten. Als Grund führte er finanzielle Härten an. Obwohl eine Genehmigung für die angekündigten Maßnahmen noch nicht vorlag, erhob der Vermieter Duldungsklage gegen den Mieter.
Ohne Erfolg: Die betreffende Wohnung liege in einem Millieuschutzgebiet. Die Vorschriften dienten dem Zweck, die angestammte Wohnbevölkerung eines Viertels zu erhalten und eben solche Maßnahmen zu vermeiden, die zu einer Verdrängung führten. Daher müsse ein Mieter auch keine Maßnahmen dulden, bevor ihre Rechtmäßigkeit feststehe.
Da das Ankündigungsschreiben zudem keine Angaben dazu enthielt, wo der Mieter während der Bauzeit wohnen könne, sei das Schreiben formell unwirksam. Der Vermieter hätte hinreichend konkret und verbindlich eine Ersatzwohnung anbieten müssen.
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(dpa/tmn)