Heiße Wohnung im Sommer kann Kündigung rechtfertigen
Berlin – Ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist kein Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung. Wird die Wohnung in den Sommermonaten allerdings unerträglich heiß, kann dies ein Kündigungsgrund sein und Ersatzansprüche auslösen, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Eine Kündigung