Darf der Vermieter die Bepflanzung bestimmen?
Berlin – Mieter dürfen grundsätzlich den Balkon und die Terrasse nach ihrem Geschmack bepflanzen und gestalten. Denn dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Allerdings gibt es Ausnahmen: So kann der