Mieter muss für Schäden beim Montieren von Schränken zahlen
Berlin – Die Montage von Möbeln, Bildern und Spiegeln an die Wand gehört zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung. Auch wenn dafür gebohrt und gehämmert werden muss: Eine Erlaubnis des Vermieters ist hierfür nicht notwendig. Darauf weist der Eigentümerverband Haus &