Gelegentliche Wohnungsnutzung – kein Grund für Eigenbedarf
Berlin – Eigentümer können nicht vollkommen frei über ihre vermieteten Immobilien verfügen. So reicht es für eine Eigenbedarfskündigung nicht aus, wenn der Eigentümer eine Wohnung nur gelegentlich selbst nutzen will. In einem solchen Fall überwiegt das Interesse des Mieters, erklärt