Dachbegrünung zählt nicht ohne weiteres zu Betriebskosten
Köln – Die Kosten für die Begrünung des Daches können nicht ohne weiteres auf alle Mieter umgelegt werden. Auch wenn die Betriebskosten den Posten «Gartenpflege» vorsehen, lassen sich die Ausgaben nicht in jedem Fall entsprechend abrechnen. Das geht aus einem