Kinderlärm und Klospülung – Ausnahmen von der Nachtruhe
Berlin – Auch nach 22.00 Uhr müssen Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus mit der einen oder anderen Ruhestörung rechnen. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) herrscht von 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens die sogenannte Nachtruhe. Diese Regel gilt aber