Vermieter muss Einbau von Sicherheitsschloss dulden
Berlin – Mieter dürfen die Wohnung eigentlich nicht ohne Erlaubnis des Vermieters verändern. Allerdings gibt es Ausnahmen: Den Einbau von einem Sicherheitsschloss nach einem Einbruch darf ein Vermieter nicht ohne weiteres untersagen, entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte. In dem verhandelten Fall