Betriebskosten müssen sauber getrennt aufgeschlüsselt sein
Berlin – Eine Abrechnung der Betriebskosten kann aus formellen Gründen unwirksam sein. Das ist etwa der Fall, wenn unterschiedliche Kostenpositionen wie Straßenreinigung und Grundsteuer in einer Position zusammengefasst werden. Dass eine falsche Kostenaufstellung die Abrechnung zur Makulatur werden lässt, zeigt