Mieterhöhungen müssen ausreichend begründet werden
Ludwigsburg – Eine Mieterhöhung kann nicht willkürlich erfolgen. Stützt sich ein Vermieter auf eine Auskunft der Stadtverwaltung, ist seine Forderung schon aus formellen Gründen unwirksam. Das entschied das Amtsgericht Ludwigsburg (Az.: 7 C 1931/16), wie der Deutsche Mieterbund (DMB) erklärt.