Betriebskostenabrechnung: Keine Zinsen auf Guthaben
Berlin – Wenn Mieter jeden Monaten eine Betriebskostenvorauszahlung leisten, kann ein Guthaben entstehen. Dafür können Mieter jedoch keine Verzugszinsen vom Vermieter verlangen. Dies gilt selbst dann, wenn der Vermieter verspätet über die Betriebskosten abrechnet. Das geht aus einem Urteil des